Ausgewiesene Mehrwertsteuer:
Q: Hat der Kunde die Möglichkeit seine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu erhalten?
A: Ja! Jeder Kunde hat die Möglichkeit sowohl per Fax (0331-7003130) als auch per Mail (partnerservice@eplus.de) seine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. anzufordern. Die Kontaktdaten befinden sich außerdem auf der Rückseite der Bedienungsanleitung. Für die Erstellung sind bestimmte Angaben des Kunden notwendig.
Q: Können auch Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellt werden, ohne dass die SIM-Karte bisher registriert wurde?
A: Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. für Starter-Sets können nur für bereits registrierte SIM-Karten erstellt werden. Dabei ist die Telefonnummer bzw. die SIM-Karten-Nummer des Kunden mit anzugeben.
Q: Kann auch eine Rechung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für Guthabenkarten bzw. Guthaben-Bons angefordert werden?
A: Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. für Guthaben-Karten bzw. Guthaben-Bons können nur für bereits verbrauchte Guthaben erstellt werden. Dabei muss die Seriennummer der Guthaben-Karte bzw. des Guthaben-Bons und die Rufnummer der SIM-Karte angegeben werden, auf die die Aufladung erfolgt ist.